Der Ruf nach einem massiven Sparpaket – Der Verteilungskonflikt spitzt sich zu!

Mit Ausbruch der Corona- und Wirtschaftskrise wurden im März 2020 europaweit (zu Recht) die „Maastricht-Kriterien“ krisenbedingt kurzerhand außer Kraft gesetzt. Die Krise wurde daraufhin – vor allem im Interesse des Kapitals – monetär zugeworfen. Gleichzeitig warf sich mit der weiteren Auftürmung der Staatsschulden seither jedoch die Frage auf, wer diese am Ende zu berappen haben wird. Denn die Expansion der Verschuldung entschärfte unmittelbar zwar den damit im Raum stehenden Verteilungskonflikt bzw. konnte diesen sozusagen vorübergehend überbrücken, aber lediglich um diesen dann mit dem Wieder-in-Geltung-Treten der „Maastricht-Kriterien“ umso schärfer aufs Tableau zu bringen – wie wir bereits früh heraushoben. Nun stehen wir an diesem Punkt. Dementsprechend hat denn der Fiskalrat gerade postuliert: Die „nächste Bundesregierung“ habe als „unerlässlichen“ Schritt ein massives „Sparpaket“ zu schnüren.

Dem neoliberalen Credo entsprechend kommt ein Kurswechsel zu einer alternativen Budgetpolitik, gar eine Konfrontation mit den Maastricht-Kriterien natürlich nicht in Frage. Letzteres ist im Großen und Ganzen zwischenzeitlich selbst für fortschrittlichere Ökonom:innen zu konstatieren. Unbesehen dessen hat Oliver Picek vom „Momentum-Institut“ dem Dogma der „ausgabenseitigen Budgetkonsolidierung“ eine bezifferte „einnahmenseitige“ Alternative entgegengesetzt, an deren (noch zu erweiternden) Punkten es in den bevorstehenden Auseinandersetzungen anzuknüpfen gilt:

Budgetdefizit: Vermögensbezogene Steuern nutzen

Das Maastricht-Defizit bleibt laut Prognose des Fiskalrats bis 2028 über der Drei-Prozent-Grenze. Auf Vorgabe der EU-Kommission wird Österreich deshalb schrittweise bis 2028 ein Sparpaket von 9-10 Milliarden schnüren müssen. Das Momentum Institut empfiehlt aus verteilungspolitischen Gründen, bei der Budgetkonsolidierung auf Einnahmen aus vermögensbezogenen Steuern und auf höhere Abgaben der Unternehmen zu setzen. Bei vermögensbezogenen Steuern lässt sich Österreich potenzielle Einnahmen in Milliardenhöhe entgehen. Auch eine Rücknahme der Steuer- und Abgabensenkungen für Unternehmen bringt weitere Mittel für die staatliche Kasse.

Österreich muss für das Jahr 2025 laut EU-Fiskalregeln ein Sparpaket schnüren, warnte der Fiskalrat. Die Republik muss aus heutiger Sicht jährlich zusätzliche 0,4 bis 0,5 Prozentpunkte der Wirtschaftsleistung (BIP) einsparen, das entspricht 2,2 bis 2,5 Milliarden Euro. Abgeschlossen soll das Sparpaket 2028 sein. Im Endausbau muss die künftige Bundesregierung rund 2 Prozentpunkte des BIP bzw. aus heutiger Sicht 9-10 Milliarden Euro eingespart haben.

Abgabensenkungen für Unternehmen zurücknehmen

Die aktuelle und die vergangene Bundesregierung haben die Abgaben für Unternehmen stark gesenkt. Die Steuer auf Unternehmensgewinne (Körperschaftsteuer) beträgt seit 2024 nur mehr 23 statt zuvor 25 Prozent. Eine Rücknahme dieser Steuersenkung bringt dem Staatshaushalt 1,1 Milliarden Euro mehr an Einnahmen. Eine weitergehende Rücknahme der Senkung bis ins Jahr 2005 (auf damals 34 Prozent) brächte sogar bis zu 5,1 Milliarden Euro mehr. Auch die seit 2014 immer wieder erfolgten Senkungen der Lohnnebenleistungen von Arbeitnehmer:innen bezahlt von Arbeitgeber:innen (auch „Lohnnebenkosten“ genannt) kosten den Staat mittlerweile jedes Jahr 2,2 Milliarden Euro. Eine Besteuerung von Übergewinnen – etwa bei Banken – könnte eine knappe Milliarde einbringen.

Überförderung zurückholen

Auch die Förder-Ausgaben für Unternehmen müssen im Zuge eines künftigen Sparpakets auf den Prüfstand. Eine Rückforderung des Energiekostenzuschuss 2 von überförderten Unternehmen könnte zum Budget bis zu 1,4 Milliarden Euro beitragen. Der Stopp diverser klimaschädlicher Subventionen brächte rund eine Milliarde Euro. Eine Überförderungsabgabe auf übersubventionierte Unternehmen – wenn die staatlichen COFAG-Auszahlungen Gewinne finanzierten anstatt Verluste abzudecken – könnte zumindest 1,4 Milliarden Euro einbringen. Das ist als absolute Untergrenze zu sehen, weil der größte Teil der Förderungen noch nicht auf Überförderung untersucht ist. Unter dem Deckmantel der Devise ‚Koste es, was es wolle‘ hat die Bundesregierung den Geldregen über Unternehmen ausgebreitet. Überförderte Unternehmen haben trotz Gewinnen staatliche Subventionen bekommen. Das sollte sich der Staat zurückholen. Für jeden Euro, der nicht zurückgeholt wird, muss jemand anderer im kommenden Sparpaket aufkommen. Doch warum sollte jemand anderer die Zeche für diesen Exzess bezahlen.

Vermögensbezogene Steuern stärker nutzen

Im internationalen Vergleich setzt Österreich schon seit Jahrzehnten zu wenig auf vermögensbezogene Steuern – nur 1,5 Prozent des Steueraufkommens stammen daraus. Österreich reiht sich damit unter den Schlusslichtern bei vermögensbezogenen Steuern ein. Die Republik hat die Vermögensteuer 1993 abgeschafft, die Erbschaftsteuer 2008. Beides erweist sich angesichts der Budgetsituation als Fehler.

Eine Steuer auf Erbschaften und Schenkungen brächte dem Staatshaushalt eine Milliarde Euro an Einnahmen, eine Vermögenssteuer um die 5 Milliarden Euro. Setzt eine Bundesregierung auf eine stärkere Besteuerung von Immobilien und Grundstücken, könnte eine Erhöhung der Grundsteuer 2,5 Milliarden Euro an Einnahmen erzielen. Eine höhere Steuer auf Spitzeneinkommen kann weitere 1,4 Milliarden Euro beitragen. Es ist sinnvoll, Vermögende an einem Sparpaket stärker zu beteiligen. Sie können mehr beitragen, ohne ihren Lebensstandard zu senken. Massensteuern oder Ausgabenkürzungen bei Pflege, Gesundheit oder Pensionen würden hingegen die Einkommen der Menschen kürzen und damit die Kaufkraft in Mitleidenschaft ziehen. Wer weniger Einkommen hat, gibt auch weniger aus. Das bremst die Konjunktur und steigert die Arbeitslosigkeit.

 

Foto: Jacob Edward / CC BY 2.0

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